Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen der Feel – Fit AG und der Patienten/Kunden (nachfolgend «der Patient/Kunde») . Diese AGB gelten zwischen Feel-Fit AG und dem Patienten in der bei Durchführung der Behandlung aktuell gültigen Form. Sie regeln die Geschäftsbeziehung der gebuchten Behandlung (nachfolgend «die Behandlung») ausschliesslich, soweit nichts anderes erwähnt oder vereinbart wurde.
2. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Die Datenschutzerklärungen der Feel-Fit AG können unter www.feel-fit.ch/datenschutz abgerufen werden. Durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient/Kunde den Datenschutzerklärungen zu.
Die Patientenakten gehören dem Patienten/Kunden und werden ihm auf Wunsch jederzeit ausgehändigt. Sie werden vom Feel-Fit AG aufbewahrt und den behandelnden Physiotherapeuten zur Verfügung gestellt sowie für Fakturierung und Inkasso verwendet. Zum Zweck der Rechnungsstellung sowie der Patienten- und Terminverwaltung werden sämtliche dafür notwendige Daten dem Software-Hersteller (Physiosys AG) bekanntgegeben. Zudem erlauben wir uns, medizinische Daten und Patientendaten, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger und mit schweizerischen Versicherungen aller Art zu administrativen Zwecken auszutauschen, und zusätzliche Patientendaten einzuholen.
3. Annulationsbedingungen
Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten/Kunden reserviert. Verpasst oder zu spät abgesagte Termine erhöhen unseren administrativen Aufwand und dürfen nicht zu Lasten der Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet werden. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfalle frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus, darüber zu informieren.
Feel-Fit behält sich vor, bei einer verspäteten oder gar keiner Terminabsage und Nichterscheinen dem Patienten folgende Behandlungskosten privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) zu verrechnen:
- Physiotherapie: CHF 70.00
- Physiotherapie privat/Massage: entsprechender gebuchter Leistung
4. Zahlungsregelung
Die Feel-Fit AG verrechnet ärztlich verordnete Leistungen nach dem System «Tiers payant» und sendet die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese bezahlt den kompletten Betrag und stellt dem Patienten eine allfällige die Kostenbeteiligung in Rechnung. Alle Behandlungskosten, die von der Versicherung/Krankenkasse nicht gezahlt werden, übernimmt der Patient vollständig selbst. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherung/Krankenkasse die Begleichung der Rechnung verweigert. Nach zwei erfolglosen Mahnungen wird der Fall einer Inkassofirma übergeben, wobei zusätzliche CHF 28.- erhoben werden.
Die Kosten für die privat verrechneten Behandlungen (Physiotherapie privat und Massage) sind vor dem nächsten Termin vor Ort, oder, wenn kein Termin mehr geplant ist, grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Patienten zu bezahlen.
Die Zahlung vor Ort ist in bar oder TWINT möglich.
5. Rückforderungen
Es kann vorkommen, dass eine Versicherung/Krankenkasse die bereits gegenüber der Feel-Fit AG beglichene Behandlungskosten vom Patienten zurück fordert (Tiers Payant). Mit dem Einverständnis dieser AGB bestätigt der Patient:
- Dass der Patient sämtliche Rückerstattungen an die Versicherung von Rechnung der Feel-Fit AG übernimmt.
- Dass es der Feel-Fit AG nicht gestattet ist, auf Rückforderungsbegehren von Versicherungen einzugehen.
- Dass die Feel-Fit AG Rückforderungsbegehren direkt an den Patienten/Kunden weiterleitet und diesbezüglich nichts unternimmt.
- Dass der Patient/Kunde die Feel-Fit AG in jedem Falle davon befreit, bereits erhaltene Beträge zurückerstatten zu müssen, auch wenn die Feel-Fit AG aus gesetzlichen Gründen zur Rückzahlung von Rechnungen gezwungen ist.
- Dass der Patient/Kunde direkt für die Abwicklung der Rückforderung verantwortlich ist und alle damit verbundenen Aktivitäten wie Klärung, Abwicklung und Begleichung übernimmt.
Genannte Einverständnisse gelten für Zahlungen aus der Grundversicherung, Zusatzversicherung oder privat verrechnete Behandlungen, die allenfalls fälschlicherweise an die Krankenkasse verrechnet wurden.
Auch bei Rückforderungen gilt, dass alle Behandlungskosten, die von einer Versicherung/Krankenkasse zurückgefordert werden, der Patient/Kunde vollständig selbst übernimmt, unabhängig vom Grund der Rückforderung.
6. Zahlungsverweigerung durch Kassen
Es kann vorkommen, dass Versicherungen/Krankenkassen die Zahlung der Behandlungskosten verweigert. Der Patient/Kunde setzt sich dafür ein, sich bestmöglich gegen Zahlungsverweigerungen oder Rückforderungen zu schützen. Folgende Massnahmen helfen dabei:
- Bei Unsicherheit, ob die Therapie, Medizinische Trainingstherapie etc. bezahlt wird, holt der Patient /Kunde beim Arzt eine Kostengutsprache der Krankenkasse ein.
- Der Patient/Kunde kontrolliert sämtliche Rechnungen und weist die Feel-Fit auf Unstimmigkeiten hin.
7. Behandlung
Die Behandlung des Patienten/Kunden richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der modernen Physiotherapie und Med. Massage. Wie dies allgemein in der Natur der therapeutischen und medizinischen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden.
8. Fitness – Abonement
Der Patient/Kunde bestimmt durch die Wahl der Erstlaufzeit die Höhe seines Betrages. Die Vereinbarung wird auf Wunsch des Nutzers zunächst für die markierte Dauer geschlossen. Mit Abschluss des Vertrages wird die gesamte Summe fällig. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheitsdauer ab 3 Wochen gegen Vorlage eines Arztzeugnisses verlängert werden. Gilt auch bei Schwangerschaft, Militärdienst/Zivildienst und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Die Rechte des Patienten/Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
9. Fitness – Training
Das Studio ist teilweise unbeaufsichtigt. Eingangs- und Empfangsbereich sowie die Trainingsfläche werden jedoch kameraüberwacht und das jeweilige Geschehen elektronisch gespeichert. Das Mitglied anerkennt, zu diesen Zeiten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr zu trainieren. Die Aufnahmen werden nach einem gewissen Zeitraum gelöscht.
10. Besonderes
Im Falle einer Schliessung der Einrichtung aufgrund von höherer Gewalt, behalten wir uns vor, ob und in welchem Umfang der Vertragspartner entschädigt wird.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Firma. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht.
12. Schlussbestimmungen
Feel-Fit behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter www.feel-fit.ch/agb abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung treten.
Feel-Fit AG / Januar 2024
Ergänzung für Fitness (AGB)
Fitness Feel-Fit AG (Alle Standorte)
1. Leistungsumfang und Nutzung
Die Einrichtung gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten Zugang zu den vereinbarten Trainings- und Leistungsangeboten. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten werden im Studio bekannt gegeben.
2. Vertragsdauer und Zahlung
Die Vertragsdauer richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gewählten Erstlaufzeit.
Mit Abschluss des Vertrages wird der vereinbarte Gesamtbetrag fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Vertragsunterbruch (Pausierung)
Bei nachgewiesener Trainingsunfähigkeit (z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Militär-/Zivildienst) von mindestens drei Wochen kann der Vertrag auf Antrag pausiert werden. Ein entsprechender Nachweis (z. B. Arztzeugnis) ist vorzulegen.
Die Vertragsdauer verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Pause.
4. Nichtübertragbarkeit
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
5. Hausordnung
Mit Vertragsabschluss anerkennt das Mitglied die jeweils gültige Hausordnung des Studios.
6. Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Mitglied bestätigt, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme am Training bestehen.
Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Bei gesundheitlichen Beschwerden wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlichen Rat einzuholen.
7. Nutzung der Einrichtung / Sorgfaltspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen und Geräte sachgemäss und sorgfältig zu benutzen sowie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung entstehen, haftet das Mitglied.
8. Training ausserhalb betreuter Zeiten
Das Studio ist teilweise unbeaufsichtigt. Während unbeaufsichtigter Zeiten erfolgt die Nutzung der Einrichtung ausdrücklich auf eigene Verantwortung.
Das Mitglied bestätigt, dass es:
- über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Trainingsgeräten verfügt oder eine Einweisung erhalten hat
- sich körperlich und gesundheitlich in der Lage fühlt, selbstständig zu trainieren
Während dieser Zeiten besteht keine Aufsichtspflicht durch das Studio.
9. Haftung
Die Haftung der Einrichtung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Das Studio haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemässe Nutzung von Geräten
- Selbstüberschätzung oder falsche Belastung
- Training ausserhalb betreuter Zeiten
10. Verlust und Diebstahl
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen (insbesondere Kleidung, Wertgegenstände oder Geld) wird keine Haftung übernommen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Einrichtung.
Das Studio ist berechtigt, belegte Garderobenschränke ausserhalb der Nutzungszeiten zu öffnen und zu räumen.
11. Minderjährige
Für Mitglieder unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter haften für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie für Schäden, die durch das minderjährige Mitglied verursacht werden.
12. Änderungen persönlicher Daten
Adress- und Namensänderungen sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Allfällige Mehrkosten aufgrund unterlassener Mitteilung gehen zu Lasten des Mitglieds.
13. Betriebsunterbruch / höhere Gewalt
Im Falle einer vorübergehenden Schliessung des Studios aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine allfällige Kulanzregelung liegt im Ermessen des Studios.
14. Datenschutz und Videoüberwachung
Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Zur Sicherheit der Mitglieder wird das Studio teilweise videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und nach einer angemessenen Frist gelöscht.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Feel-Fit AG / April 2026

